Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
FUNCONNECTION Event Company GmbH
Schanzäckerstrasse 33 – 90443. Nürnberg

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur FUNCONNECTION Event Company GmbH vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden ausschließlich.
(2) Dem formularmäßigen Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Informationen der Agentur sind unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Agentur zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die Agentur nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht.

§ 3 Preise
(1) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
(2) Soweit für den Kunden zumutbar, ist die Agentur berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
(3) Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
(5) Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungs-gehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt.

§ 4 Transport / Verpackung
(1) Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg.
(2) Für vom Kunden veranlasste oder durchgeführte Transporte wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Kunden versichert.
(3) Transportschäden sind der Agentur unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
(4) Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der Agentur genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort.

§ 5 Abnahme / Gefahrübergang
(1) Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit ihrem Zugang beim Kunden als fertiggestellt und abnahmefähig gelten.
(2) Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellst möglichst nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3) Kann die Leistung der Agentur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Agentur gilt dann als erfüllt.

§ 6 Kündigung
(1) Entfällt die Veranstaltung durch Absage des Veranstalters oder aus einem anderen, vom Veranstalter verursachten Grund, zahlt der Veranstalter das vereinbarte Honorar mit Umsatzsteuer.

§ 7 Mängelhaftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen.
(2) Der Kunde kann grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Agentur, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht.

§ 8 Haftung
(1) Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
(2) Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Agentur nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Die Haftung der Agentur für Schäden und Aufwendungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung von Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: „Kardinalpflichten“) beruhen oder Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Ansprüche, die ihre Grundlage im Produkthaftungsgesetz finden, bleiben ebenfalls unberührt.
(4) Soweit fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf solche Schäden und Aufwendungen beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
(5) Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Agentur.

§ 9 Schutzrechte
(1) Alle Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen sowie Beschreibungen von Ausstellungs- und Veranstaltungskonzepten, Druckvorlagen, Arbeitsfilme, Negative usw. der Agentur oder ihrer Mitarbeiter bleiben, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten im Eigentum der Agentur, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Sie sind dem Kunden insoweit anvertraut iSd. § 18 UWG.
Ohne Mitwirkung der Agentur bedarf die Berechtigung zur Nutzung insgesamt oder in Teilen und unabhängig davon, ob Sonderschutzrechte (z.B. Urheberrechte) bestehen oder nicht, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung der Leistungsergebnisse in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und die Weitergabe an Dritte. Gleiches gilt für Änderungen an den Leistungsergebnissen der Agentur.
(3) Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so sichert der Kunde zu, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen.
(4) Die Agentur ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
(5) Sofern von der Agentur gewünscht, ist der Kunde bei allen Veröffentlichungen verpflichtet, die Agentur wie folgt zu benennen: „FUNCONNECTION event company“.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Sämtliche Leistungen, Leistungsergebnisse und Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllungen aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien Eigentum der Agentur.
(2) Jede Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten wird erst mit der vollständigen Erfüllungen aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wirksam.

§ 11 Zahlungsbedingungen
(1) Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
(2) Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.
(3) Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes bzw. erbrachter (Vor-) Leistungen Abschlagszahlungen wie folgt zu verlangen:

  • 50% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
  • 40 % der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
  • des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.

(4) Skontoabzüge sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
(5) Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 6.3 dieser Bedingungen.

§ 12 Aufrechnung und Abtretung
(1) Eine Aufrechnung mit bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen ist für den Kunden ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Das gilt nicht soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll.
(2) Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur übertragbar.

§ 13 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Unternehmer, Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Internationalen Privatrechts.

§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
Stand: Januar 2018, alle vorangegangenen AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

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